Orthokintherapie am Gelenk
Die Therapie bewirkt eine spezifische Entzündungshemmung und Knorpelschutz im Gelenk, das durch den Knorpelverlust schmerzt.
Ihnen wird im ersten Schritt mit einer Spritze Blut entnommen. Das Innere der Spritze ist so gestaltet, dass Ihre Immunzellen aus dem Blut zur Eigenproduktion eines körpereigenen Hemmstoffes des Immunsystems (Antiinterleukin-1) angeregt werden. In unserer Praxis werden Ihre körpereigenen Hemmstoffe aus dem Blut getrennt und die so entstandene körpereigene Eiweißlösung wird in Ihr erkranktes Gelenk rückinjiziert. Das körpereigene Eiweiß hat knorpelschützende und schmerzhemmende Wirkung. Unter bestimmten Umständen kann es zusätzlich bei Ihnen sinnvoll sein, die Produktion des Interleukin-1 in der Gelenkinnenhaut durch Steroide einzudämmen. Es soll mit dieser Therapie nach biologischen Prinzipien spezifisch in das Schmerzgeschehen und in die Knorpelzerstörung eingegriffen werden.
Die Orthokintherapie basiert auf sorgfältigen Beobachtungen an einer großen Zahl von Patienten, an einer Analyse der weltweiten Literatur und auf ärztlicher Erfahrung. Diese Behandlung wird seit 1997 durchgeführt. Bisher wurden mehr als 50.000 Gelenkinjektionen durchgeführt, dabei kam es in diesem Beobachtungszeitraum zu keinen gefährlichen Komplikationen. Gelegentlich tritt ein Druckgefühl im Gelenk auf, welches über ca. 1 Tag anhalten kann. Aus arzneimittelrechtlichen Gründen der Sicherheit empfehlen wir, Ihr Blut auf das Vorhandensein von HIV, Hepatitis und LUES auf eigene Kosten zu untersuchen.
Wie bei allen Gelenkpunktionen können bei der Injektion Allergien, Nervenentzündungen, Kreislaufversagen, eine Infektion des Gelenkes, Gefühlsstörungen oder eine Schwäche als Nebenwirkung auftreten. Gefürchtet ist der Gelenkinfekt, der durch stark steigende Schmerzen mit Überwärmung im Gelenk und Funktionsverschlechterung einhergeht. Sollten solche Symptome auffallen, sollten Sie sofort unsere Praxis, Ihren Hausarzt oder eine Krankenhausambulanz aufsuchen, die Ihr Gelenk untersucht.
Die ärztlichen Leistungen für die Orthokin-Therapie werden Ihnen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte privat in Rechnung gestellt. Eine Abrechnung über Krankenschein ist nicht möglich. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten in der Regel die Kosten nicht, die privaten Krankenversicherungen in der Mehrzahl der Fälle, allerdings sind uns auch Fälle bekannt, bei denen die private Krankenversicherung eine Erstattung abgelehnt hat. Alternative schulmedizinisch anerkannte Behandlungen der Arthrose sind physikalische, medikamentöse und operative Maßnahmen. In der Regel ist eine Serie von 6 Injektionen angeraten, die genaue Länge der Therapie legt jedoch der Arzt fest.
Bitte nehmen Sie einen Tag vor der Blutentnahme 3 Liter Flüssigkeit (keinen Kaffee, keinen schwarzen Tee, keinen Alkohol) zu sich. Auch am selbigen Tag bitte reichlich trinken!
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